Allgemeine Geschäftsbedingungen // Seite 1
§ 1 - Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.
§ 2 - Angebot
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend. An diesen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Angebote sind freibleibend.
§ 3 - Umfang der Lieferung
Für den Umfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
§ 4 - Preis und Zahlung
Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich der Verpackungskosten. Das Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten und zwar 30 (dreißig) Tage nach Lieferdatum. Mit Ablauf des 30. Tages entsteht, ohne daß es einer Mahnung bedarf, Verzug. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
§ 5 - Lieferzeit
Liefertermine sind unverbindlich – es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse. In diesen Fällen entsteht kein Verzug. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

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